Damit die brandschutztechnische Gebäude- und Anlagenausstattung nach Bauabschluss gesetzeskonform abnahmefähig ist, müssen neben der Bestätigung der fachgerechten Ausführung auch die entsprechenden Brandschutznachweise dokumentiert werden.
Ein Brandschutznachweis gilt als Nachweis gegenüber den Bauaufsichtsbehörden und Prüfingenieuren für vorbeugenden Brandschutz.
Er ist nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) erforderlich und belegt, dass die Auflagen und Vorgaben des Baurechts in puncto Brandschutz erfüllt sind.
Die Nachweise werden von uns in einer Dokumentation schriftlich und visuell zusammengefasst und allen Projektbeteiligten, den zuständigen Behörden, den Gebäudeeigentümern bzw. dem Generalunternehmern zur Prüfung und Abnahme vorgelegt.