An Brandschutztüren werden hohe Anforderungen gestellt, denn sie müssen im Brandfall zuverlässig den Durchtritt von Feuer verhindern.
Die baurechtlichen Eigenschaften und Zulassungen von Brandschutztüren oder, in größerer Ausführung, Brandschutztoren sind in der DIN 4102 festgelegt. Sie werden in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen eingestuft
und eingebaut: T30, T60, T90 und T120. T120 bedeutet z. B., dass die Feuerwiderstandsdauer 120 Minuten beträgt. Der Einbau der Türen wird je nach Wandbaumaterial entsprechend der Zulassung vorgenommen. Sie sind selbstschließend und können auch unter Verwendung von brennbarem Material sowie Glaselementen gefertigt werden.
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